Beschlussvorlage - 12/084/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze
Große Straße 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen in Verbindung mit einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für die Errichtung einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück „Große Straße 20“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung für die Errichtung einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück „Große Straße 20“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Carportanlage für 8 vorhandene Stellplätze für das Grundstück „Große Straße 20“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“, welcher derzeit geändert wird. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich dieser 2. Änderung. Für den Bereich wurde auch eine Veränderungssperre erlassen. Weiterhin ist die Erhaltungssatzung „Billenkamp“ zu berücksichtigen.
Die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses mit 9 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit war damals nur möglich, weil die Bauaufsicht des Kreises die Fläche der Zufahrt aus Kies nicht bei der GRZ-Berechnung berücksichtigt hat.
Über die Berechnung der Grundflächenzahl gab es zwischenzeitlich mit dem Fachbereichsleiter und der Leitung der Bauaufsicht ein klärendes Gespräch. Die Kiesflächen sind bei der Berechnung der GRZ mit anzurechnen. Danach besteht ein Bestandsschutz für die vorhandene Anlage, aber nicht ein Rechtsanspruch auf die bisherige Anwendung der GRZ-Berechnung.
Die geplante Carportanlage wäre damit unzulässig, weil die GRZII nicht eingehalten wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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822,7 kB
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