Beschlussvorlage - 03/087/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Dorfstraße 6
Errichtung eines Balkons
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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24.01.2023
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Balkons sowie den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der Überschreitung der „Grundflächenzahl II (GRZ II)“ von 0,375 auf 0,45 und der Überschreitung der „Baugrenze“ in nördlicher Richtung auf einer Länge von 6,60 m und einer Breite von 3,50 m auf dem Grundstück „Dorfstraße 6“, zu erteilen.
Sachverhalt
Es wird ein Antrag auf Errichtung eines Balkons für das Grundstück „Dorfstraße 6“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 8 bzgl. der „Überschreitung der GRZ II“ gestellt. Im Bebauungsplan Nr. 8 ist eine Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,25 festgesetzt. Diese wird auch mit der Errichtung des Balkons eingehalten.
Die GRZ I kann für Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Somit ergibt sich hier eine zulässige GRZ II von 0,375.
Auf diesem Grundstück ist eine GRZ II von 0,45 bereits vorhanden und erhöht sich auch durch das o.g. Vorhaben nicht. Die zulässige GRZ II wird somit um ca. 0,075 = ca. 180 m² überschritten.
Ebenso wird ein Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 8 bzgl. der Überschreitung der „Baugrenze“ beantragt. Die Baugrenze wird demnach in nördliche Richtung und zwar auf einer Länge von 6,60 m und einer Breite von 3,50 m, überschritten.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
