Beschlussvorlage - 12/137/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.02.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BaugB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Aumühle hat in der Sitzung am 26.03.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Anliegerversammlung fand am 28.09.2022 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 11.10.2022 bis zum 11.11.2022 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
597 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
551,7 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
245,2 kB
|
