Beschlussvorlage - 03/102/2023-1
Grunddaten
- Betreff:
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Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bundesstraße 9
Neubau eines Einfamilienhauses, hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 bezüglich der Unterschreitung Mindestgrundstücksgröße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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24.04.2023
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 bezüglich einer Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bundesstraße 9“, zu erteilen.
Sachverhalt
Es wurde eine Bauvorfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Bundesstraße 9“ gestellt. Auf dem Grundstück befindet sich ein bestehendes Gebäude. Es ist geplant auf dem Grundstück ein zweites Gebäude zu errichten und das Grundstück zu teilen.
Das Grundstück liegt im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Dassendorf. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind unter Nr. 4 Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt. Für das betreffende Gebiet (MD) beträgt die Mindestgrundstücksgröße 700 m². Die geplante Teilung für das neue Grundstück beträgt ca. 560 m². Hierzu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 bezüglich der Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße erforderlich.
Im Bereich des Plangeltungsbereiches der MD-Fläche befinden sich zwei Grundstücke, welche die Mindestgrundstücksgröße von 700 m² unterschreiten.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
