Beschlussvorlage - 13/118/2023-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt, in Umsetzung des Ortskernentwicklungskonzeptes das Projekt nachhaltiges Flächenmanagement für den weiteren Prozess in der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde Wohltorf mittels Dorfmoderation und Testplanung/Visualisierung der baulichen Nutzung entsprechend dem zur Beratung vorliegenden Konzept im Jahr 2024 durchzuführen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.

 

 

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Sachverhalt

 

In der GV-Sitzung am 15.03.2023 wurde ein Grundsatzbeschluss zur Projektdurchführung selbst und zur Gebietsbeschreibung zur Beratung gefasst.

 

Auf diesen Beschluss aufbauend wurde das anliegende Konzept zur Durchführung der Dorfmoderation erstellt. Inhaltlich wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

 

Das Konzept berücksichtigt einzelne Projektphasen für die am 15.03.2023 festgelegten Bereiche:

 

  • Gebiet rund um den Bahnhof (B-Plan 1, 6. / 7. Änderung)
  • Gemeindeeigene Flächen im Dorfkern (ehemaliges FW-Gelände, Bauhof)
  • B-Plan 9
  • Villenviertel im Billtal

 

Das Konzept ist als Anlage beigefügt und soll als Grundlage für den Förderantrag dienen.

 

Zum weiteren Zeitplan:

 

Nach Beschlussfassung der Gemeinde am 03.05.2023 könnte der Zuschussantrag beim Land gestellt werden, sodass mit einer Entscheidung zum Herbst 2023 gerechnet werden kann (also zur Haushaltsplanung 2024).

Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, könnten die Leistungen ausgeschrieben werden. Eine Durchführung der Dorfmoderation ist damit im Jahr 2024 möglich.

 

Als Zeitfenster für die im Konzept beschriebenen Phasen sollten 6 Monate eingeplant werden.

 

Die Kosten werden auf ca. 55.000 € geschätzt.

Nach der Förderrichtlien ist ein Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Zuwendungsempfänger möglich.

 

Auf Grundlage der geschätzten Kosten würde der Zuschuss bei 38.500 € und der Eigenanteil der Gemeinde bei 16.500 € liegen.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

55.000 € im Jahr 2024, möglicher Zuschuss 38.500 €

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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