Beschlussvorlage - 13/036/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück „Alte Allee 1“.

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Sachverhalt

Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück „Alte Allee 1“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 „Alter Dorfkern“. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und muss sich nach Art und Maß, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen.

Eine Feuerwehr darf in einem Allgemeinen Wohngebiet, Mischgebiet oder Dorfgebiet errichtet werden. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022 hat die Verträglichkeit mit diesen Gebietstypen bestätigt. Das Gebäude kann daher auch schon vor dem Satzungsbeschluss des B-Planes errichtet werden und bedarf nicht mehr der zwingenden Ausweisung des Grundstückes als Gemeinbedarfsfläche. Das Lärmgutachten hat die Verträglichkeit des Bauvorhabens nachgewiesen.

 

Da das Bauvorhaben sich im Umgebungsschutzbereich des Denkmals Thies´sches Haus befindet, bedarf es der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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