Beschlussvorlage - 12/050/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle empfiehlt:

 

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschliesst, dem TuS Aumühle-Wohltorf von 1910 e. V. einen einmaligen Zuschuss i. H. von 11.850,00 Euro zu gewähren, um den Verlust der Gastronomie im Jahr 2021 auszugleichen und damit die Rückzahlung an den Gesamtverein durchführen zu können.

 

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Sachverhalt

Der TuS Aumühle-Wohltorf von 1910 e. V. hat mit Schreiben vom 24.09.2023 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt.

Das Vereinsjahr 2022 des Sportvereins war in finanzieller Hinsicht geprägt durch den Wegfall des Nutzungszuschusses der Gemeinde zum 01.04.2022 und dem vorgetragenen Verlust der Vereinsgastronomie aus demn Jahr 2021 i. H. von ca. 11.850,00 Euro.

Die Vereinsgastronomie, die bis Mitte 2020 verpachtet war, wurde in der ersten durch die Pandemie bedingten Schließungsphase (03.-05.2020) als „Abteilung“ in den TuS integriert, um eine Schließung durch Insolvenz wegen des sich abzeichnenden Umsatzrückganges vor der beginnenden Sportsaison zu vermeiden.

Die Auswirkungen der Corona Pandemie haben die Geschäftstätigkeit der Gastronomie in 2021 maßgeblich beeinflusst, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen konnte.

Insgesamt resultiert daraus ein Verlust i. H. von ca. 11.850,00 Euro.

 

Dem Vorstand des TuS Aumühle-Wohltorf ist es dennoch gelungen, die Vereinsgastronomie für die Vereinsmitglieder und deren Sportbetrieb bis heute zu erhalten.

Dazu wurde das finanzielle Defizit der Gastronomie aus Mitteln des Gesamtvereins (sog. ideeller Bereich) und in unterschiedlicher Höhe aus den Sparten des Vereins ausgeglichen.

 

Der Vorstand des TuS Aumühle-Wohltorf stellt daher den Antrag an die Gemeinde auf Ausgleich des Verlustes der Gastronomie im Jahr 2021 in maximal möglicher Höhe, um eine Rückzahlung an den Gesamtverein durchführen zu können.

 

Der Zuschuss könnte über die HHSt. 12.1.55000.70000 „Förderung des Sports“ gezahlt werden. Hier wurden für 2023 Zuschüsse für das Sportlerheim in Höhe von 40.600€ geplant, die mit einem Sperrvermerk versehen wurden und nach Freigabe der Gemeindevertretung gezahlt werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

€ 11.850,00

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.1.55000.70000

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

 Ja

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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