Beschlussvorlage - 12/093/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgendes:

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Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" – Hier: Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Das Artenschutzgutachten hat u.a. auch eine Fledermauskartierung beeinhaltet. Das Gutachten zeigt auf, dass der Baumbestand ein Teil der Leitstruktur ist, welche die Fledermäuse nutzen, um zu ihren Nahrungsflächen wie bspw. den Mühlenteich zu gelangen. Der Entwurf des Gutachtens ist der Vorlage beigefügt. Die vorgeschlagenenen Maßnahmen des Biologen, wie die Festlegung eines Dunkelkorridors mit Erhalt von zahlreichen Bäumen oder die Verschiebung des Baufeldes für das Feuerwehrgerätehaus sind leider nicht kompatibel mit den Wünschen der Gemeinde.

 

 

Ein gemeinsames Gespräch mit dem Biologen über mögliche Alternativen findet erst am 05.12.2023 statt, sodass keine Unterlagen vorab dem Bauausschuss zur Verfügung gestellt werden können.

Das Planungsbüro BSK wird das Gesprächsergebnis im Bauausschuss vorstellen. Erst mit der gemeindlichen Entscheidung, wie weiter verfahren werden soll, können die Unterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fertiggestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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