Beschlussvorlage - 03/052/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Parksituation Müssenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Simone Kelling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Kenntnisnahme
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28.11.2023
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Sachverhalt
Aufgrund von zahlreichen Besuchern im Restaurant „Selevkos“ hat sich im Müssenweg eine veränderte Parksituation ergeben. Insbesondere in den Abendstunden am Wochenende parken viele Fahrzeuge im Fahrbahnbereich des Müssenweges, da die Parkplätze vor dem Restaurant nicht ausreichend sind. Die Reihe mit parkenden Fahrzeugen zieht sich zeitweise bis zum Flachsthumweg.
Aufgrund der Meldung der Parksituation hat das Ordnungsamt die Verkehrsüberwacher angewiesen die Parksituation –insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden – zu überprüfen. Die Verkehrsüberwacher des Amtes führen seitdem regelmäßige und teilweise stundenweise Kontrollen zu den Spitzenzeiten im Restaurant „Selevkos“ durch.
Das Ordnungsamt hat überprüft, ob und wie die Parksituation verkehrsrechtlich entschärft werden könnte.
Gemäß der Anordnungsgrundlage nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dieses gilt auch für die mögliche Anordnung eines Verkehrszeichens 283 „absolutes Haltverbot“ im Müssenweg.
Das Ordnungsamt hat daraufhin die Polizei in Geesthacht, die Nahverkehrsbetriebe und die Freiwillige Feuerwehr angehört.
Die Polizei in Geesthacht hat das Ordnungsamt bei der Überwachung der Parksituation insbesondere an in den Abendstunden am Wochenende unterstützt und konnte keine relevanten Parkverstöße und starke Einengungen der Fahrbahnen feststellen.
Aufgrund der Parksituation gab es einen Vorfall mit dem Nahverkehr, da eine Busfahrerin ein parkendes Fahrzeug gestreift hat. Dieses ist jedoch nicht auf die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge zurückzuführen. Die Nahverkehrsbetriebe konnten den Müssenweg bislang immer befahren und Fahrzeiten einhalten.
Die Freiwillige Feuerwehr Dassendorf hat ebenfalls zurück gemeldet, dass das Befahren des Müssenweges bislang immer ordnungsgemäß erfolgt ist und die Feuerwehr die Parksituation mit im Auge behält. Aufgrund der großen Fahrbahnbreite des Müssenweges ist das Befahren mit Löschfahrzeugen – trotz parkender Fahrzeuge – erstmal als unkritisch einzuschätzen.
Aufgrund der Rückmeldungen der angehörten Beteiligten entfällt die zwingende Erfordernis zu Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie z.B. ein absolutes Haltverbot.
Das Ordnungsamt wird die Parksituation weiterhin im Auge behalten und durch die Verkehrsüberwacher überprüfen lassen.
Ebenfalls soll weiterhin ein Austausch zur Parksituation zwischen Ordnungsamt, Gemeinde, Polizei Geesthacht, Nahverkehr und Freiwilliger Feuerwehr erfolgen.
