Beschlussvorlage - 13/056/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Trägerschafts-und Finanzierungsvertrag für die Ev. Kita "Kirchberg" ab dem 01.08.2024 sowie Vereinbarung zur Finanzierung ab dem 01.01.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Schul-, Sozial-, Sport- und Jugendausschuss der Gemeinde Wohltorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.11.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Wohltorf
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Wohltorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Schul-, Sozial-, Sport- und Jugendausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf des Trägerschafts- und Finanzierungsvertrages sowie dem Vertrag ab dem 01.01.2025 zu.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, den Vertrag sowie die Vereinbarung zu unterzeichnen und ggf. erforderliche Änderungen zu vereinbaren, soweit sie den Inhalt der Entwürfe nicht verändern.
Sachverhalt
Die derzeit im Bau befindliche Ev. Kita am Kirchberg soll voraussichtlich ab dem 01.08.2024 ihren Betrieb aufnehmen.
Gemäß den derzeitigen Regelungen im Kita-Gesetzt ist mindestens bis zum Ende des Übergangszeitraumes (31.12.24) der Kita-Reform ein Trägerschafts- und Finanzierungsvertrag abzuschließen, sollte sich dieser Zeitraum verlängern, verlängert sich der Vertrag entsprechend.
In vorrangegangenen Gesprächen mit der Kirchengemeinde und mit dem Kirchenkreis, wurde dieser Inhaltlich abgestimmt und die besprochenen Änderungen eingearbeitet. Der Entwurf befindet sich in der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Für den Zeitraum nach der Übergangsfrist, nach derzeitigem Stand ab dem 01.01.2025, ist eine Finanzierungsvereinbarung als Anlage 2 beigefügt. Diese wurde auf Wunsch der Kirchengemeinde verfasst um sicherzustellen, dass die Kosten auch über die Kita-Reform hinaus getragen werden.
In dieser Vereinbarung ist die Gewährung von Zuschüssen seitens der Gemeinde zur Miete, den Betriebskosten sowie zu den Abschreibungen für die Erstausstattung der Kita geregelt.
Ab dem 01.01.2025 sollen die SQKM-Mittel, die jetzt über die Gemeinden an die Kitas weitergegeben werden, direkt vom Kreis an die Einrichtungen gegeben werden. Die Gemeinden sollen dann nicht mehr verpflichtet sein, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
In der Förderung für die Kitas gemäß dem KiTaG sind Beträge für die vorstehenden Punkte enthalten jedoch die Höhe der einzelnen Beträge nicht konkret benannt. Daher ist davon auszugehen, dass die Kita mit der Förderung nur aus den SQKM Mitteln nicht auskommen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
573,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
316,2 kB
|
