Beschlussvorlage - 12/098/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG der Gemeinde Aumühle. Der Entwurf ist zur Mitwirkung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

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Sachverhalt

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden gemäß § 47c Abs. 4 BImSchG neue Lärmkarten ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Karten ist Aufgabe der Kommunen bis zum 18.07.2024 den Lärmaktionsplan der letzten Runde zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden

Hochrechnungen der Verkehrsdaten aus der letzten Verkehrszählung 2015 durch die Bundesanstalt für Straßenverehr haben ergeben, dass auch einzelne Abschnitte in der Gemeinde Aumühle erstmals die Schwellenwerte für die Lärmkartierung – 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr – überschritten sind (§ 47b BImSchG). Daher wurden auch für die Gemeinde Aumühle Lärmkarten ausgearbeitet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass EU-weit neue Berechnungsverfahren anzuwenden waren. Durch diese Verfahren wird innerorts die Lärmsituation tendenziell leiser, aber mit zunehmenden Abstand zur Lärmquelle tendenziell lauter als in der Kartierung 2017 dargestellt.

Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse beider Verfahren für die Gemeinde Aumühle befindet sich in der Anlage.

 

Der Vordruck für den Lärmaktionsplan ist für die EU-Berichterstattung verbindlich. Der Lärmaktionsplan darf max. 10 Seiten umfassen.

 

Die aktuellen Lärmkarten sind im Geoportal Umgebungslärm öffentlich einsehbar und liegen dieser Vorlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

 

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Anlagen

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