Beschlussvorlage - 12/093/2023-1
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änd. Bebauungsplan Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund"
- Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" -
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" – Hier: Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bügermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" – Hier: Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ___
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 9 in der Sitzung am 15.10.2020 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 11.10.2022 bis zum 11.11.2022 durchgeführt. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Die Planung für den neuen Standort der Feuerwehr gestaltete sich schwieriger als ursprünglich angenommen. Bei der Planung sind die Brunnenstandort und deren 10 m Radius, welcher zukünftig nicht überfahren werden darf, zu berücksichtigen. Ebenso ist das Spülbecken des Wasserwerkes zu beachten. Die Verlegung eines Brunnens oder des Spülbeckens ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Zusätzlich hat die Artenschutzrechtliche Kartierung der Fledermäuse aufgezeigt, der Gehölzbestand Teil einer Leitlinie ist, welche die Fledermäuse nutzen, um zur Schwarzne Au, den Mühlenteich oder der Waldfläche südlich des Wendehammers der Bismarckallee zu gelangen. Aus diesen Gründen dürfen nicht alle Bäume gefällt werden und es ist ein Dunkelkorridor zu erhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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8,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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