Beschlussvorlage - 12/022/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheit
Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche
Zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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21.03.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB für die Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche auf dem Flurstück 57/21 der Flur 47 (zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum).
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (45 m Stahlgittermast + 5 m Aufsatzrohr opt.) einschließlich Technikstellfläche auf dem Flurstück 57/21 der Flur 47 (zwischen Reithalle und Eisenbahnmuseum).
Da sich der Standort bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet, muss die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB beurteilt werden.
Der Mast befindet sich im Wald. Es wird für eine Fläche von 144 m² eine dauerhafte Waldumwandlung beantragt und für einen Bereich von 717 m² eine zeitweilige Waldumwandlung.
Mittels einer Visualisierung wird die Wirkung des Mastes dargestellt.
