Beschlussvorlage - 03/062/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Für das Gebiet „Dassendorf Dorf, nördlich der B 207, südlich Hohlweg“ wird die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Planungsziel ist eine textliche Änderung bezüglich der Zulässigkeit von landwirtschaftlichen Nebenanlagen auf privaten Grünflächen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange soll durch die Bauverwaltung erfolgen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: „Dassendorf Dorf, nördlich der B 207, südlich Hohlweg“ und die Begründung werden in der Vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf besteht Umstrukturierungsbedarf für einen ortsansässigen Pflanzenhandel.

Aus Klimaschutzgründen dürfen zukünftig nur noch torffreie Pflanzsubstrate verwendet werden. Hierzu ist die Errichtung einer Lagerstätte zur Substratlagerung erforderlich. Geplant ist eine Errichtung der Lagerstätte auf einer Fläche südlich des Hohlwegs. Die Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 8 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung privates Gartenland ausgewiesen. Weitere Zulässigkeiten sind im Bebauungsplan nicht definiert. Zur Sicherung der betrieblichen Abläufe und Errichtung einer Lagerstätte für die Substratlagerung ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 in Form einer textlichen Änderung / Ergänzung hinsichtlich einer Nutzungsdefinition für das Gartenland erforderlich.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...