Beschlussvorlage - 12/054/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Holzhof I & II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück des Holzhofes I in Aumühle zu unterstützen.
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Holzhofes II (Flurstück 20/11 der Flur 41) im Forstgutsbezirk Sachsenwald zu unterstützen.
Sachverhalt
Vom Grundstückseigentümer wird ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück des Holzhofes gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Bezeichnung Holzhof I der Bereich des jetzigen Holzhofes gemeint ist und die Bezeichnung Holzhof II für die östlich angrenzende Fläche verwendet wird.
Der Holzhof hat 2021 eine Bauvoranfrage für die Veränderung der baulichen Anlagen gestellt. Dabei hat die Bauaufsicht festgestellt, dass für einen Teil der vorhandenen Anlagen keine Baugenehmigungen vorhanden sind. Aus diesem Grund ist keine Genehmigung für die Errichtung von weiteren Anlagen möglich, da der Standort bauplanungsrechtlich als Außenbereich einzustufen ist.
Die im Antrag vorgeschlagene Erweiterung der Fläche mit der Bezeichnung Holzhof II (Flurstück 20/11) ist nicht möglich, da sich die Fläche nicht im Gemeindegebiet von Aumühle befindet, sondern im Forstgutsbezirk Sachsenwald. Im Forstgutsbezirk Sachsenwald kann keine Bauleitplanung durchführen werden, da es sich um ein gemeindefreies Gebiet handelt. Ob eine Umgemeindung der Fläche zum Gemeindegebiet von Aumühle möglich ist, müsste mit der Kommunalaufsicht geklärt werden.
Sollte eine Umgemeindung möglich sein, dann bestehen weitere Punkte die eine Überplanung des Grundstückes erheblich erschweren:
- Ziele der Raumordnung
- Naturschutzrecht
- Landeswaldgesetz
- Verkehrliche Erschließung
Zu 1. Ziele der Raumordnung
Das Flurstück befindet sich gemäß dem Regionalplan außerhalb der Siedlungsachse, weil diese in dem Bereich entlang der Gemeindegrenze verläuft. Sollte die Fläche umgemeindet werden, dann bedarf es auch der Zustimmung von der Landesplanung für die Abweichung von den Zielen der Raumordnung.
Zu 2. Naturschutzrecht
Das Flurstück befindet sich innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes „Sachsenwald Gebiet“. Aus diesem Grund wäre eine Verträglichkeitsprüfung für die Bauleitplanung notwendig. Auf der beigefügten Karte ist das Vogelschutzgebiet der rot schraffierte Bereich.
Zu 3. Landeswaldgesetz
Das Grundstück ist umgeben von Wald. Gemäß dem Landeswaldgesetz ist ein Waldabstand von 30 m notwendig. Nur mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde kann der Waldabstand auf 20 m unterschritten werden. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig vom Waldbestand. Auf der beigefügten Karte ist der Waldabstand von 30 m eingezeichnet.
Zu 4. Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Grundstückes wird wahrscheinlich nur über das Grundstück des Holzhofes möglich sein. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrt, so dass für die Zufahrt eine Genehmigung vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr notwendig ist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den beiden Kreuzungen der L 208 mit der L 314 (Richtung Kröppelshagen und Friedrichsruh) wird die Genehmigungsfähigkeit als gering eingeschätzt.
Auf der beigefügten Karte ist an der südlichen Grundstücksgrenze der Anbauverbotsbereich von 20 m eingetragen. Dieser Abstand ist außerhalb von Ortsdurchfahrten an Landesstraßen einzuhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
89,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
287,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
942,1 kB
|
