Beschlussvorlage - 12/079/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die Umsetzung des Neubaus der Feuerwehr sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel für 2025/2026.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Aumühle wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge im Rahmen des Vergaberechts, der Wirtschaftlichkeit und der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Die Vorentwurfsplanung/Machbarkeitsstudie durch das Büro Gössler ist abgeschlossen.

Mit der Machbarkeitsstudie wurde auch eine erste Kostenschätzung vorgelegt.

Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme belaufen sich auf ca. 6 Mio €.

Diese Summe ist im Haushalt der kommenden Jahre darzustellen und für das Projekt bereitzustellen.

 

Weiterer geplanter Ablauf:

Im nächsten Schritt müssen die weiteren Planungsleistungen ausgeschrieben werden. Da wir uns bei dem geschätzten Projektkosten mit den Planungsleistungen im Oberschwellenbereich befinden, sind diese Europaweit auszuschreiben.

Der Schwellenwert für Planungsleistungen beträgt derzeit 221.000 €, hierfür müssen alle Planungsleistungen innerhalb eines Projektes zusammen zu rechnen.

 

Hierzu stehen verschiedene Modelle zur Vergabe zur Verfügung.

Zum ersten können die Planungsleitungen klassisch in Einzellosen vergeben werden. D.h. es werden getrennte europaweite Ausschreibungen für Architekten, Statiker, Haustechnikplaner, Brand- und Schallschutzplaner, Außenanlagenplaner usw. durchgeführt.

Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit häufig zu Planungsfehlern und Planungsmängeln aufgrund von ungenau definierten oder unklaren Schnittstellen zwischen den Fachplanern und mangelhafter Kommunikation.

Dies führte im Ergebnis regelmäßig zu gegenseitigen Schuldzuweisungen und somit zu erhöhten Kosten.

 

Eine Möglichkeit dies zu umgehen und eine größere Kostensicherheit zu erlangen und die Verantwortung ganz klar zu definieren ist das Modell des Generalübernehmers, hierbei werden sowohl die Planungsleistungen als auch die Bauleistungen in Gänze vergeben und man erhält am Ende ein schlüsselfertiges Objekt. Hierzu muss jedoch eine sehr genau definierte funktionale Leistungsbeschreibung erstellt werden, welche nach dem aktuellen Planstand des Vorhabens nicht umzusetzen ist.

Desweiteren verliert die Gemeinde durch dieses Verfahren ihre Einflussmöglichkeit in den Bauablauf.

 

Die Dritte Möglichkeit der Vergabe von Planungsleistungen ist das Modell eines Generalplaners. Hierbei bietet ein Planungsbüro oder Bietergemeinschaft sämtliche Planungsleitungen gebündelt an, die einzelnen Fachplaner sind dann Nachunternehmer des beauftragten Planungsbüros.

Der Vorteil hierbei ist das Gemeinde nur einen Ansprechpartner für sämtliche Planungsfragen hat und im weiteren Projektablauf, wie der Entwurfsplanung, der Ausführungs- und Detailplanung, der Vergabe von Bauunternehmen, sowie in der tatsächlichen Bauausführung an jeder Stelle die volle Einflussmöglichkeit hat.

 

Daher empfiehlt das Amt Hohe Elbgeest der Gemeinde Aumühle dieses Verfahren für den Neubau der Feuerwehr anzustreben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Einzahlungen:

Auszahlungen: 6.000.000,00

Produktkonto:

 

Produktkonto: 12.12600.09000

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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