Beschlussvorlage - 12/342/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück „Bismarckallee 29“ in Aumühle.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück „Bismarckallee 29 zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück „Bismarckallee 29“ in Aumühle.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die rückwärtigen Grundstücksflächen in einem Abstand von 5,0 m zur Grundstücksgrenze von Bebauung freizuhalten sind. Für Hauptgebäude ist ein Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einzuhalten. Die GRZ darf 0,15 betragen. Das Gebäude hat einen seitlichen Abstand von 6,08 m und einen Abstand von 25,54 m zur hinteren Grundstücksgrenze. Die GRZ beträgt 0,135. Die Vorgaben werden alle erfüllt und damit ist das Vorhaben zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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