Beschlussvorlage - 12/040/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss beschliesst, den Bürgermeister  zu beauftragen, den Wohnungsverwalter die Vergabe der Wohnungen zu den vorgegebenen Voraussetzungen zu übertragen.

 

a.)  Die Courtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. wird von den zukünftigen Mietern gefordert. Die Insertionskosten verbleiben beim Vermieter und werden von der Gemeinde Aumühle übernommen.

 

b.)  Die Courtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt  plus der Insertionskosten werden von der Gemeinde Aumühle übernommen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 


Der Bürgermeister wurde gebeten,  den Wohnungsverwalter mit der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen zu beauftragen.

Die Vergabe der Wohnung ist vertraglich bisher nicht geregelt.

Die Kostennote des Wohnungsverwalters beträgt pro vermittelte Wohnung 2 Nettokaltmieten plus MwSt. als Courtage zuzüglich der Insertionskosten. Die Höhe der Courtage ist durchaus marktüblich.

 

Zur Vorbereitung der Vertragsergänzung stellt sich nunmehr die Frage, ob die Vermittlungskosten von dem zukünftigen Mieter oder der Gemeinde Aumühle als Vermieter zu tragen sind.

Hierzu folgender Hinweis: Voraussichtlich werden die Kosten der Courtage ab 01.01.2015 durch Gesetz auf den Vermieter übertragen. Der Bundesregierung liegt hierzu ein Gesetzentwurf im Rahmen des Mieterschutzes zur Entscheidung vor. Die Entscheidung hierzu steht noch aus.

Sollten die Courtagekosten von der Gemeinde Aumühle übernommen werden, so sind diese im Haushalt 2014 nicht eingeplant.

Diese könnten aus der Haushaltsstelle 12/1/88000.67700 gezahlt werden. Der Haushaltsansatz 2014 beträgt 36.000 € für die Verwaltergebühr, zu zahlen sind nach Vertragslage 34.180,56 € an die Wohnungsverwaltung, so dass ein Restbetrag von 1.819,44 € für die Vermittlergebühr zur Verfügung steht. Überplanmäßige Ausgaben entstehen somit noch nicht.

Um Entscheidung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: auf den Sachverhalt wird verwiesen

 

 

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