Beschlussvorlage - 12/014/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss hinsichtlich der Vorhaltung einer Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule aufzuheben.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die dem Originalprotokoll beiliegende Haushaltssatzung 2016 zu erlassen.

 

Der Inhalt der Satzung, des Plans und der Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt hiermit nach vorberatender Sitzung des Finanzausschusses am 19.01.2016 die Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2016 vor.

 

Die Haushaltssatzung sieht keine Kredite und Verpflichtungsermächtigungen vor. Es ist geplant, eine/n Schulsozialarbeiter/in und eine/n Bauhofleiter/in einzustellen, so dass sich die Beschäftigtenzahl auf 7,5 Stellen erhöht.

 

Die Hebesätze bleiben unverändert, ebenso der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann.

 

Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- aus auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden schon teilweise in den Gremien beraten und beschlossen.

 

Der Verwaltungshaushalt weist einen Überschuss in Höhe von 67.100 EUR auf, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird.

 

Der Vermögenshaushalt hat nach Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt ein Defizit in Höhe von 669.700 EUR, welches durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt wird.

 

Die allgemeine Rücklage weist derzeit einen Stand in Höhe von 1.116.561,50 EUR auf und verringert sich durch die Entnahme auf 446.861,50 EUR. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 ist hier noch nicht berücksichtigt.

Hierbei sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Das Restvaluta beträgt zum 01.01.2016 811.480 EUR.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
finanzielle Auswirkungen gem. Satzung, Plan und Anlagen

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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