Beschlussvorlage - 03/196/2015-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf beschließt den städtebaulichen Entwurf mit 2 Wohnhäusern mit 24 Wohneinheiten als Grundlage für die Präsentation in der Einwohnerversammlung zu verwenden.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist die Änderung der Mischgebietsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet und die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit insgesamt 24 Wohneinheiten.

 

Der Planungsausschuss sollte über folgende Punkte beraten:

-          Festsetzung der maximalen Anzahl von Wohneinheiten, damit bei Änderung der Planung der Wohnhäuser nicht mehr Wohneinheiten geschaffen werden können

-          Gestaltung der Stellplatzanlage durch Begrünung

-          Vergrößerung der Stellplatzfläche/Anzahl der Stellplätze

Nach Aussagen von Mietinteressenten der Seniorenwohnanlage sollen die Mieter die Stellplätze separat anmieten müssen. Dies hätte zur Folge, dass eine Doppelnutzung der Stellplätze, wie der Bauherr bisher angeführt hat, gar nicht möglich ist.

-          Überschreitung der Grundflächenzahl (Festsetzung Nr. 2.00).
Warum soll für dieses Grundstück eine andere Regelung gelten als für die übrigen Grundstückseigentümer? Diese Regelung gibt es im Ursprungsplan nur für die rückwärtigen Grundstücke die über Privatwege erschlossen sind.

-          Überschreitung der Baugrenzen (Festsetzung Nr. 3.00)

Diese Regelung sollte aufgrund der Größe und Höhe der Gebäude unzulässig sein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein.

 

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Anlagen

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