Beschlussvorlage - 12/055/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Aumühle über die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: "Alte Hege", Flurstück 94/2 der Flur 48 vom 27. Juli 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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04.06.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet: „Alte Hege“, Flurstück 94/2 der Flur 48 (Bismarckallee 22) vom
27. Juli 2011. Die Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert. Langwierige Vorabstimmungen führten zu einer Verzögerung der Planung.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Aumühle hat für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit Beschluss vom 30.06.2011 eine Veränderungssperre erlassen. Der Bereich umfasst das Grundstück Bismarckallee 22.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB). Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Aumühle gebrauch gemacht und am 30.07.2013 eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr beschlossen.
Die Planung für das Grundstück ist noch nicht abgeschlossen. Zur Sicherung der Planung soll die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB verlängert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,2 kB
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