Beschlussvorlage - 12/062/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerholz“, „Billeweg“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Grasweg“, „Gärtnerstraße“, „Kurze Straße“ hat die Gemeindevertretung, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“mit den Straßenzügen „Bergstraße“, „Große Straße“, „Ellerholz“, „Billeweg“, „Steinstraße“, „Bleicherstraße“, „Mittelweg“, „Grasweg“, „Gärtnerstraße“, „Kurze Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 beschlossen, den Entwurf der Planung für den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet: „Billenkamp“ öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.01.2014 bis 07.02.2014.
Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt.

 

Die Stellungnahmen wurden geprüft und eine Anliegerversammlung für die angrenzenden Grundstücke der geplanten Innenverdichtung durchgeführt. Durch die geänderte städtebauliche Planung ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 erneut für einen Zeitraum von einen Monat auszulegen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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