Beschlussvorlage - 12/039/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt den vorliegenden oder den geänderten Entwurf für die weitere Planung zu verwenden.

Folgende Punkte sollen geändert werden:

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Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Planungsbüro BSK stellt den städtebaulichen Entwurf vor. Der Bauausschuss sollte u.a. die Baugrenzen, Anzahl der Vollgeschosse und die Grundflächenzahlen beraten.

 

Da in dieser Sitzung auch eine Bauvoranfrage für das Grundstück „Bürgerstraße 24“, welches in dem Geltungsbereich des Bebauungsgebietes liegt, zu beraten ist, ist die Entscheidung der Baugrenzen für dieses Grundstück wichtig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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