Beschlussvorlage - 12/058/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Bauausschuss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ nach § 3 Abs. 2 zu fassen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Bauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planen und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.09.2014 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sollte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17.03.2016 gefasst werden. Aufgrund eines Schreibens und eines Gespräches mit dem Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers wurde die Beschlussfassung verschoben.

In der jetzigen Planzeichnung ist der zweite Baum am nördlichen oberen Baufenster nicht mehr zum Erhalt festgesetzt, sodass das Baufeld wieder an die ursprünglich geplante Position verschoben werden kann. Bei diesem Baum handelte es sich nicht um den Baum, den der Nachbar zum Erhalt festgesetzt wünschte. Der gewünschte Baum steht direkt an der Grenze zum Nachbarn und ist gemäß Baumgutachten (Baum Nr. 3) zu fällen. Der Baum hat umfangreiche Fäule im Vergabelungsbereich mit kleiner Höhlung am Stammfuß.
 

Weiterhin wünschte der Grundstückseigentümer keine zweite Zufahrt von der Bergstraße. Diesem Wunsch wird nicht gefolgt und es konnte ein Einvernehmen mit den Grundstückseigentümer erzielt werden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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