Beschlussvorlage - 12/055/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet: „Alte Hege“, Flurstück 94/2 der Flur 48 (Bismarckallee 22) vom

27. Juli 2011. Die Veränderungssperre wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert. Langwierige Vorabstimmungen führten zu einer Verzögerung der Planung.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeinde Aumühle hat für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit Beschluss vom 30.06.2011 eine Veränderungssperre erlassen. Der Bereich umfasst das Grundstück Bismarckallee 22.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB). Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Aumühle gebrauch gemacht und am 30.07.2013 eine Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr beschlossen.

 

Die Planung für das Grundstück ist noch nicht abgeschlossen. Zur Sicherung der Planung soll die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 2 BauGB verlängert werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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