Beschlussvorlage - 03/084/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein – StrWG – in der Fassung vom 25. November 2003, die Straße Uhlenkamp, Flur 2, Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 als Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Amtsvorsteherin des Amtes Hohe Elbgeest wird beauftragt, die Widmung der Straße zu verfügen und bekannt zu machen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Straßen klar zu regeln, sind diese formell dem öffentlichen Verkehr nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) zu widmen.

 

Erst nach erfolgter Widmung treten bestimmte Rechtsfolgen, u. a. die Möglichkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht bzw. die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren, Beitragspflicht nach dem BauGB ein; darüber hinaus ist die Widmung einer Straße Teil des Vollzugs eines Bebauungsplanes, sofern einer besteht.

 

In der Gemeinde Dassendorf wurde die Straße „Uhlenkamp“ bislang noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, da die Gemeinde nicht Eigentümerin aller Wege-grundstück war.

 

Voraussetzung für die Widmung einer Straße ist es aber, dass der Träger der Straßen-baulast – in diesem Falle die Gemeinde – Eigentümerin der Straßenflächen ist oder der Eigentümer einer Widmung zugestimmt hat.

 

Die Eigentumsübertragung des Wegegrundstückes an die Gemeinde Dassendorf ist erfolgt, so dass einer Widmung nichts mehr im Wege steht.

 

Die Verkehrsaufsicht des Kreis Herzogtum Lauenburg hat keine Bedenken zu der bevorstehenden Widmung der Straße „Uhlenkamp“ für den öffentlichen Verkehr geäußert.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:    Nein
 

 

 

 

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