Beschlussvorlage - 03/088/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Buchenweg
Befreiung von der Neuanpflanzungspflicht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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28.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück
„Buchenweg 11“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Befreiung von der Neuanpflanzungspflicht (2 Eichen) auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der
Gemeinde Dassendorf.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen (Teil B – Text Ziffer 3.00). Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Eiche zu erteilen. Es sollte eine Ersatzpflanzung erfolgen. Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag wurden die Antragsteller aufgefordert 2 Eichen mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 1 m Höhe auf dem Grundstück „Buchenweg 11“ anzupflanzen. Daraufhin wird hierzu jetzt eine Befreiung von der geforderten Ersatzpflanzung beantragt. Sollte der PLA das Einvernehmen zu der Befreiung von der Nachpflanzungspflicht nicht erteilen, wird vorgeschlagen die Ersatzpflanzung auf eine Eiche mit o.g. Stammumfang zu ändern, da die zur Fällung genehmigte Eiche lt. Gutachten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweist.
