Beschlussvorlage - 12/142/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die nachträgliche Genehmigung zur Erhöhung des Drempels um 0,5 m.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die nachträgliche Genehmigung für die Erhöhung des Drempels für das Wohngebäude auf dem Grundstück Pfingstholzallee 10a.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Aumühle. Festgesetzt sind eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,2.
 

Die ursprüngliche Baugenehmigung für das Wohnhaus ist vom 2. Juni 1992. Der Drempel des Hauses wurde beim Bau des Hauses um 0,5 m erhöht und die Baugenehmigung nicht geändert. Dies hat zur Folge, dass die heute gem. B-Plan zulässige GFZ überschritten wird. Zum Zeitpunkt der Baugenehmigung wäre die GFZ zulässig gewesen.

 

Das Thema wurde bereits im Bauausschuss am 26.05.2016 im nichtöffentlichen Teil unter Punkt 15 angesprochen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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