Beschlussvorlage - 12/157/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag BA:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, dass Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung nur für die Fällung von Bäumen außerhalb des Baufeldes (und des Erschließungsweges) des Bebauungsplanes zu leisten sind.

 

Beschlussvorschlag GV:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, dass der Eigentümer des Grundstückes „Bismarckallee 22“ im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 b nur für die gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bäume, welche außerhalb der Baufelder und der privaten Erschließungsstraße stehen, eine Ausgleichszahlung gemäß der Baumschutzsatzung zu entrichten hat.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Grundstück Bismarckallee 22 ist mit einer Vielzahl von Bäumen bestanden. Zahlreiche Bäume müssen für die Bebauung entfernt werden. Im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 7 ist für die Fällung der Bäume aus Gründen des Artschutzes der Fauna eine Ausgleichszahlung vorzunehmen.

 

Ein Großteil der Bäume ist gemäß der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle geschützt. Bei der Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlung nach der Baumschutzsatzung ist aufgefallen, dass in der Baumschutzsatzung nicht eindeutig geregelt ist, wie der Ersatz bei neuen Bebauungsplänen vorzunehmen ist.

 

Es geht in der Diskussion um § 6 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 3. "Es werden keine Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen für notwendige Fällungen von geschützten Bäumen im Bereich des Baufeldes bei genehmigten Bauvorhaben gefordert."

Ein Bebauungsplan stellt aber keine genehmigten Bauvorhaben dar, sondern setzt lediglich Baufenster fest, welche zu genehmigungsfähigen Bauvorhaben führen.

 

Würde der Bebauungsplan mit den Baufeldern nicht als "genehmigtes Bauvorhaben" angesehen werden, müssten die Eigentümer ca. 55.000 € Ausgleich nach der Baumschutzsatzung zahlen und zusätzlich eine Zahlung für Artenschutzmaßnahmen von ca. 24.000 €.

 

Ein Auszug aus der Baumschutzsatzung ist beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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