Beschlussvorlage - 12/005/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Dora-Specht-Allee 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 10“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 10“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt dem Antrag zur Fällung der gemäß Baumschutzsatzung und dem Naturschutzgesetz geschützten Linde zu. Der Bauherr hat eine Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung Aumühle auf seinem Grundstück vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Dora-Specht-Allee 10“ und ein Antrag auf Fällung einer gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz geschützten Linde.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WA, GRZ 0,15, GFZ 0,2, 2 Vollgeschosse, offene Bauweise, Einzelhaus, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m².. Weitere Planungsrechtliche Vorgaben sind aus dem beigefügten B-Plan Nr. 4 ersichtlich.
Details des Antrages sind der Anlage zu entnehmen. Das Grundstück kann später nicht so wie beabsichtigt geteilt werden, weil die Garage dann nicht mehr den Abstand von 5 m zur hinteren Grundstücksgrenze einhält (siehe Ziffer 3.1). Für die jetzige Beurteilung des Bauvorhabens ist es aber unerheblich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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588,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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