Beschlussvorlage - 12/013/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses
Bürgerstraße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.02.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bürgerstraße 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bürgerstraße 24“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bürgerstraße 24“. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Eine Veränderungssperre ist für diesen Bereich nicht mehr vorhanden.
Für den Umbau des Bestandsgebäudes und des Anbaus Neu ist ein Bauvorbescheid vom Mai 2016 vorhanden. Die damals festgesetzten Vorgaben werden eingehalten. Für die Umnutzung des Anbaus Alt wurde damals die Zustimmung seitens der Gemeinde vorerst versagt, weil die ursprüngliche Genehmigung der Nutzungsart (Stall, Schuppen oder Wohnraum) nicht bekannt war.
Die Teilnutzung des Anbaus zu Wohnzwecken entspricht dem Entwurf des Bebauungsplanes bzgl. des Baufeldes. Eine GRZ-Berechnung fehlt bei den Unterlagen und ist nachgefordert. Ebenso wurde die Überarbeitung des Lageplans angefordert, weil die Zuwegungen und der Doppelcarport nicht enthalten sind. Nach einer überschlägigen Berechnung würde die GRZ 1, wie auch in der Vorlage zur Bauvoranfrage aufgeführt, ca. 0,22 betragen. Im B-Planentwurf ist aber nur eine GRZ 1 von 0,15 festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
606,1 kB
|
