Beschlussvorlage - 03/018/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt , aufgrund des § 6 StrWG die Straße „Uhlenkamp“ (Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 StrWG den Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ (Flurstücke 81 und 83 der Flur 2, Gemarkung Dassendorf) als beschränkt öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4b StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Dieser Beschluss ersetzt die Beschlüsse vom 27.09.2016 (03/084/2016) und vom 06.12.2016 (03/119/2016).


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um die Rechtsverhältnisse an öffentlichen Wegen klar zu regeln, sind diese formell dem öffentlichen Verkehr nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) zu widmen.

 

Der Beschluss die Straße „Uhlenkamp“ dem öffentlichen Verkehr zu widmen, erfolgte bereits durch die Gemeindevertretung Dassendorf am 27.09.2016. Für den Gehweg nördlich Uhlenkamp erfolgte der Beschluss am 06.12.2016. Insoweit wird auch auf die Vorlagen 03/084/2016 und 03/119/2016 verwiesen.

 

Aufgrund von Bekanntmachungsfehlern, soll zur Rechtssicherheit die Bekanntmachung der Widmungen wiederholt werden.

 

Die Widmung der Straße „Uhlenkamp“ als auch des Gehweges nördlich „Uhlenkamp“ sollen in einer Gesamtwidmungsverfügung zusammengefasst bekanntgemacht werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
-keine-

 

 

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Anlagen

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