Beschlussvorlage - 12/023/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Bismarckallee 22"
Beauftragung eines Planers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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02.04.2014
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15.05.2014
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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10.04.2014
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beauftragung eines Planers.
Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt über die Dringlichkeit der Beauftragung eines Planers für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Kenntnis. Die Planung soll eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung verhindern. Das Grundstück kann ansonsten mit Beendigung der Veränderungssperre zum 30. Juni 2015 bebaut werden, ohne dass die Gemeinde Aumühle weiteren Einfluss auf die Bebaubarkeit hat.
Der Bürgermeister wird beauftragt ein Planungsbüro zu beauftragen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau/Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Bismarckallee 22“ wurde der Aufstellungsbeschluss am 30. Juni 2011 von der Gemeindevertretung gefasst.
Gleichzeitig wurde eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre galt zunächst für 2 Jahre bis zum 30. Juni 2013. Anschließend wurde die Satzung um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Die Gemeinde kann die Satzung nach § 17 Abs. 2 BauGB nur noch um ein weiteres Jahr bis zum 30. Juni 2015 verlängern. Anschließend hat die Gemeinde keine weiteren Möglichkeiten für eine Planung und der Eigentümer kann das Grundstück nach § 34 BauGB bebauen, was zur Folge hat, dass sich eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung vollzieht und wahrscheinlich ein sehr großer Anteil der Bäume gefällt werden wird.
Bisher wurde mit der Planung noch nicht begonnen, weil sich die Verhandlungen mit dem Grundeigentümer als sehr langwierig gestalten.
Zur Sicherung der Planung ist vorab von der Gemeinde Aumühle ein Planer zu beauftragen. Die Planungskosten sollen von dem Grundeigentümer übernommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Nein | Minderausgaben: | Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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