Beschlussvorlage - 12/061/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"
- Sachstandsbericht -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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02.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Sachverhalt zum Bebauungsplan Nr. 11 a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" zur Kenntnis.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischenzeitlich gibt es mit der unteren Forstbehörde ein Einvernehmen über den Standort des Pfadfinderhauses und die Ausweisung des Waldabstandsstreifens als Grünfläche und nicht als Gemeinbedarfsfläche.
Da es zwischen der Gemeinde Aumühle und dem Eigentümer des Schwarzen Weges noch keine endgültige Entscheidung über die Konditionen zur Übertragung des Schwarzen Weges gibt, ist eine weitere Planung von Varianten der Stellplatzanlage nicht zielführend. Die Klärung der Art der Zuwegung, ob über den Schwarzen Weg oder über das Gemeindegrundstück, ist eine elementare Voraussetzung für die weitere Planung. Dies gilt auch für die Grundsatzentscheidung der Gemeinde über die Anzahl der Parkplätze.
Für die Stellplatzanlage ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig, weil sich diese im Umgebungsschutzbereich des Denkmals Schule befindet. Da die untere Denkmalschutzbehörde eine Art von Baumkulisse fordert, müssen im Bebauungsplan Bäume zum Erhalt festgesetzt werden. Hierfür muss aber die ungefähre Variante bekannt sein, die umgesetzt werden soll. Bei einem Ortstermin wurde ersichtlich, dass die Baumgruppe südlich des Spielplatzes die Anforderungen der Denkmalschutzbehörde zum Erhalt der Baumkulisse erfüllen würde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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109,3 kB
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