Beschlussvorlage - 12/056/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Errichtung einer zweiten Zufahrt für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den 1. Nachtrag der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Nachtrag zur Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“. Der Antragsteller beabsichtigt eine Verlegung des Gebäudes von der östlichen Seite auf die westliche Seite des Grundstückes.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Unter Ziffer 4.2 ist festgesetzt, dass je Grundstück nur eine Zufahrt zulässig ist. Bei der bestehenden Baugenehmigung wurde einer zweiten Zufahrt zugestimmt, weil diese auch für die rückwärtige Erschließung des Grundstückes dienen sollte. Ob dies bei der neuen östlichen Zufahrt ebenfalls angedacht ist, ist aus den Unterlagen nicht zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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