Beschlussvorlage - 12/063/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Wird die Fällung von im B-Plan geschützten Bäumen aus Sicherheits- oder Vitalitätsgründen beantragt, so ist hierzu ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.v.) Sachverständigen für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung vorzulegen. Andere, weniger qualifizierte, Gutachten werden nicht anerkannt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die zuständige Landwirtschaftskammer über den hier zu Grunde liegenden Vorgang zu informieren.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Wie bereits in den letzten Sitzungen des Bauausschusses berichtet wurde, ist für die Genehmigung zur Fällung von zahlreichen Bäumen auf einem Privatgrundstück, die gemäß der Baumschutzsatzung geschützt sind, ein Gutachten vorgelegt worden, welches besagt, dass die Standsicherheit aller Bäume nicht mehr gegeben ist. Die Gemeinde hat hierzu ein Gegengutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen lassen. Dies ergab, dass der größte Teil der Bäume standsicher ist.

Zur Vermeidung von Gefälligkeitsgutachten ist zukünftig bei Anträgen zur Fällung von Bäumen die gemäß eines Bebauungsplanes zum Erhalt festgesetzt sind grundsätzlich die Vorlage eines Baumgutachtens, welches von einem öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.v.) Sachverständigen für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung erstellt wurde, vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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