Beschlussvorlage - 12/070/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB sein gemeindlilches Einvernehmen zum Antrag für die Umnutzung eines Wohnraumes in einen gewerblich genutzten Büroraum auf dem Grundstück Müllerkoppel 23“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Umnutzung eines Wohnraumes in einen gewerblich Büroraum auf dem Grundstück „Müllerkoppel 23“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag zur Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen gewerblichen Büroraum auf dem Grundstück „Müllerkoppel 23“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Bebauungsplan ist als als Art der baulichen Nutzung WR festgesetzt.

 

Die Zulässigkeit der Umnutzung wurde im Vorwege mit der Bauaufsicht geklärt, siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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