Beschlussvorlage - 12/072/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Veranda an dem Wohnhaus auf dem Grundstück „Börnsener Straße 20“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Veranda an dem Wohnhaus auf dem Grundstück „Börnsener Straße 20“ zu erteilen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Veranda auf dem Grundstück „Börnsener Straße 20“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Für das Grundstück ist folgendes festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15 und GFZ 0,2, offene Bauweise, Einzelhaus, Mindestgrundstücksgröße 1.500 m². Weiterhin ist festgesetzt, dass der Mindestabstand des Hauptgebäudes 5,0 m zur seitlichen Grundstücksgrenze betragen muss.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden alle eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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