Beschlussvorlage - 12/078/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Modernisierung von zwei Reihenhäusern sowie dem Neubau eines Endreihenhauses auf den Grundstücken „Weidenstieg 20 und 22“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Aumühle. Eine Veränderungssperre für diesen Bereich ist nicht mehr vorhanden. Eine Erhaltungssatzung für den Bereich des Weidenstieges ist ebenfalls nicht vorhanden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Details zu dem Bauvorhaben sind den Anlagen zu entnehmen.


Der Fachdienst Liegenschaften hat bei einem Gespräch dem Antragsteller eine Baulast für die Überfahrt zu den südlichen Stellplätzen in Aussicht gestellt. Dies würde die Parkplatzsituation in dem Bereich etwas verbessern.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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