Beschlussvorlage - 12/087/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Montessori-Kinderhaus
Hier: Sanitärbereiche und Essenraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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26.06.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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06.07.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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13.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich, zu prüfen, ob und wie eine bauliche Erweiterung für mehr Platz beim Mittagessen und im Sanitärbereich geschaffen werden kann. Dazu soll ein Planer mit den LPH 1 und 2 beauftragt werden.
Der Entwurf einschließlich Kostenschätzung sind der Gemeinde zur Haushaltsberatung 2018 vorzulegen, um über eine Umsetzung der Maßnahme in 2018 konkret entscheiden zu können.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Aumühle hat ein KiGaGebäude errichtet (1998) und erweitert (2007), in dem heute nach entsprechenden Genehmigungen des Kreises Hzgt. Lauenburg bis zu 60 Kinder in drei Gruppen betreut werden können.
Da die Anzahl der ganztags betreuten Kinder steigt, sind der Raum zum Mittagessen und auch die Toilettenanlagen sehr beengt.
Auch, wenn alles den baurechtlichen Anforderungen entspricht, ist seitens des Mieters eine bauliche Erweiterung erwünscht.
Es besteht die Möglichkeit, für die Baumaßnahme einen Landeszuschuss zu erhalten.
Dieser Zuschuss wird nach derzeitigem Stand nur noch im Jahr 2018 gewährt; für 2017 sind die Mittel bereits verbraucht.
Das Amt HEG empfiehlt deshalb:
- Die Gemeinde trifft zunächst eine Grundsatzentscheidung, dass sie an dem Mietobjekt eine Umbau- / Anbaumaßnahme durchführen möchte.
- Die Gemeinde entscheidet dabei auch über die Beauftragung eines Planers mit den LPH 1 – 2.
- Zur Haushaltsberatung 2018 sind die Ergebnisse des Planers vorzulegen, damit dann die Gemeinde über die Umsetzung und Antragstellung auf den Investitionszuschuss konkret entscheiden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 6.000 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 2.46400.96000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Im Haushalt sind auf der HH-Stelle 8.000 Euro für den Austausch der Heizungsanlage eingeplant worden.
Eine Umsetzung der Maßnahme ist derzeit terminlich noch nicht geplant. Insofern ist eine Realisierung erst in 2018 denkbar (bei Ausfall der Heizung in 2017 müsste ggf. eine üpl. Ausgabe beschlossen werden).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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288,3 kB
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