Beschlussvorlage - 12/055/2017-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Überlegungen zur Änderung der Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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13.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle hinsichtlich der Neuregelung der Zuständigkeit der Ausschüsse für die gemeindlichen Liegenschaften wie folgt umgesetzt werden soll:
a) Gemeindewohnungen:Sozial- und Liegenschaftsausschuss
b) Schule und TuS-Aumühle:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
c) FFA und Bauhof:Umweltausschuss
d) Rathaus:Personal-und Koordinierungsausschuss
e) Bismarckturm:Kuratorium der Stiftung Aumühle
f) DRK-Gebäude und Kita:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
g) Gebührensatzungen:Finanzausschuss
Die Amtsverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister gebeten, einen Entwurf einer Neufassung der Hauptsatzung / einer Änderungssatzung zur Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung zu erarbeiten.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde im Sozial- und Liegenschaftsausschuss immer wieder darüber diskutiert, welcher Ausschuss für welche der zahlreichen Liegenschaften der Gemeinde zuständig ist bzw. sein sollte. Bisher wurde keine eindeutige Klärung herbeigeführt. Geregelt ist bisher nur die Zuständigkeit des Sozial- und Liegenschaftsausschusses was die gemeindeeigenen Wohnungen betrifft. In Zusammenarbeit mit der Verwalterfirma der Gemeinde erfolgt die Betreuung dieser Liegenschaften.
Die Zuständigkeit der Ausschüsse hinsichtlich der Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften sollte deshalb neu geregelt werden. Dieses kann nur durch eine Änderung der Hauptsatzung (§ 5 GO) mit Genehmigung der Kommunalaufsicht des Kreises erfolgen.
Die Gemeindevertretung sollte deshalb darüber beschließen, ob die Hauptsatzung der Gemeinde in Form einer Änderungssatzung überarbeitet wird, oder eine Neufassung durch die Amtsverwaltung erfolgen soll, bei der auch weitere Änderungen möglich wären.
Der Personal- und Koordinierungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 der Gemeindevertretung empfohlen, die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle hinsichtlich der Neuregelung der Zuständigkeit der Ausschüsse für die gemeindlichen Liegenschaften wie folgt zu beschließen:
a) Gemeindewohnungen:Sozial- und Liegenschaftsausschuss
b) Schule und TuS-Aumühle:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
c) FFA und Bauhof:Umweltausschuss
d) Rathaus:Personal-und Koordinierungsausschuss
e) Bismarckturm:Kuratorium der Stiftung Aumühle
f) DRK-Gebäude und Kita:Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
g) Gebührensatzungen:Finanzausschuss
