Beschlussvorlage - 03/068/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie der benötigten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ von 30° auf 23 ° und der Abweichung (ca. 1,47 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Mühlenweg 4“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.

Gemäß den Planungen werden hierzu Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00) sowie von der „Dachneigung“ beantragt. Die Dachneigung ist im B-Plan mit
30°- 50° festgesetzt. Hier soll eine Dachneigung von 23° erfolgen.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,47 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,47 m vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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