Beschlussvorlage - 03/068/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Mühlenweg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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25.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie der benötigten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ von 30° auf 23 ° und der Abweichung (ca. 1,47 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.
Gemäß den Planungen werden hierzu Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00)“ sowie von der „Dachneigung“ beantragt. Die Dachneigung ist im B-Plan mit
30°- 50° festgesetzt. Hier soll eine Dachneigung von 23° erfolgen.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,47 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,47 m vor.
