Beschlussvorlage - 12/105/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 35 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes der Otto-von-Bismarck-Stiftung sowie eines Geräteschuppens mit Maßen von ca. 4,50 m x 3,30 m auf dem Grundstück „Am Bahnhof 2“ in Friedrichsruh.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Neubau eines multifunktionalen Veranstaltungsgebäudes der Otto-von-Bismarck-Stiftung auf dem Grundstück „Am Bahnhof 2“ in Friedrichsruh. An der Position des zu errichtenden Neubaus befindet sich derzeit ein Geräteschuppen, welcher abgebrochen und neben dem Archivgebäude mit den Maßen von ca. 4,50 m x 3,30 m  neu errichtet werden soll.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Bauaufsicht stuft den gesamten Ortsteil Friedrichsruh als Außenbereich ein.

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB könnte das Vorhaben zulässig sein, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
 

Details der Bauvoranfrage sind der Anlage zu entnehmen.
Angaben zu Stellplätzen sind in der Bauvoranfrage nicht enthalten. Je nach Veranstaltung nehmen in der Regel 5 – 60 Personen, in Ausnahmen bis zu 150 Personen, daran teil.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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