Beschlussvorlage - 12/125/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Paddocks und einer Führanlage
Witzhaver Viert 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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05.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Paddocks und einer Führanlage auf dem Grundstück Witzhaver Viert 1, Flurstück 31 der Flur 5 und Flurstück 43 der Flur 6.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Paddocks mit den Abmaßen 40,00 m x 16,00 m und einer Führanlage für das Grundstück Witzhaver Viert 1 in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in der Exklave „Witzhaver Viert“. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Bauvorhaben sind nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Antragsteller betreibt die Landwirtschaft im Nebererwerb. Bisher sind 3 Stallgebäude und 2 Scheunen vorhanden. Der Bestand an 10 Pferden bleibt unverändert. Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ob das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB oder als sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 zu beurteilen ist, obliegt der Überprüfung durch die Bauaufsicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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