Beschlussvorlage - 12/125/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Paddocks und einer Führanlage auf dem Grundstück Witzhaver Viert 1, Flurstück 31 der Flur 5 und Flurstück 43 der Flur 6.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines Paddocks mit den Abmaßen 40,00 m x 16,00 m und einer Führanlage für das Grundstück Witzhaver Viert 1 in Aumühle. Das Grundstück befindet sich in der Exklave „Witzhaver Viert“. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Bauvorhaben sind nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Der Antragsteller betreibt die Landwirtschaft im Nebererwerb. Bisher sind 3 Stallgebäude und 2 Scheunen vorhanden. Der Bestand an 10 Pferden bleibt unverändert. Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ob das Vorhaben als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB oder als sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 zu beurteilen ist, obliegt der Überprüfung durch die Bauaufsicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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