Beschlussvorlage - 03/078/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie der benötigten Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 27-1. Änderung bzgl. der „Dachneigung“ für die Dachterrassen (Flachdach) und des Hauptdaches (12°) sowie der Abweichung der Außenwandhöhe im Dachgeschoß (ca. 1,80 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück „Am Holunderbusch“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) auf dem Grundstück
Am Holunderbusch“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 –
1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Gemäß den Planungen wird hierzu eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 25° - 45° bezüglich der Dachterrassen (Flachdach) und  das Hauptdaches (12°) benötigt.

Da es sich um einen aktuellen Bebauungsplan handelt (rechtskräftig seit dem 23.06.2017) ist eine Abweichung von der Dachneigung für das Hauptdach städtebaulich nicht begründbar.

In dem Gebiet des angrenzenden Bebauungsplanes (B-Plan Nr. 27) ist die gleiche Dachneigung (Hauptdach) festgesetzt und es wurde hierzu keine Abweichung beantragt und genehmigt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung benötigt.

Es ist eine Außenwandhöhe im Dachgeschoß von ca. 2,80 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,80 m vor.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

 

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