Beschlussvorlage - 12/135/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Unterschreitung des Mindestabstandes der linken Garagenecke zur Straßenbegrenzungslinie von 2,58 m auf dem Grundstück „Otternweg 5“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Unterschreitung des Mindestabstandes der linken Garagenecke zur Straßenbegrenzungslinie von 2,58 m auf dem Grundstück „Otternweg 5“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Unterschreitung des Mindestabstandes der linken Garagenecke zur Straßenbegrenzungslinie von 2,58 m auf dem Grundstück „Otternweg 5“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Unterschreitung des Abstandes der linken Garagenecke zur Straßenbegrenzungslinie von 2,58 m auf dem Grundstück „Otternweg 5“. Mit dem Bau der Garage wurde bereits begonnen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes wurde seitens der Bauaufsicht eine Baueinstellungsverfügung erlassen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Teil B unter I Ziffer 3.4 ist festgesetzt, dass Garagen einen Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten müssen.

 

Der weitere Sachverhalt ist der Anlage zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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