Beschlussvorlage - 12/167/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt, den Austausch des vorhandenen Granulats durch ein unbelastetes Füllmaterial auszutauschen. Die Kosten betragen ca. 115.000 Euro.

 

 

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Austausch des vorhandenen Granulats durch ein unbelastetes Füllmaterial auszutauschen. Die Kosten betragen ca. 115.000 Euro.

 

Die Finanzausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu.

 

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Austausch des vorhandenen Granulats durch ein unbelastetes Füllmaterial auszutauschen. Die Kosten betragen ca. 115.000 Euro.

 

 Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 Euro unter der Haushaltsstelle 12.2.56000.95000 werden durch die Entnahme aus der Allgemeinen-Rücklage gedeckt.

 

Die Gemeindevertretung stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Prüfung der Kostenangebote, den Auftrag für die o.g. Maßnahme an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der Gemeinde wurde vor ca. 7/8 Jahren ein neuer Rasenplatz verlegt, der über eine höhere Materialqualität verfügte. Aufgefüllt wurden die Halmzwischenräume seinerzeit mit Quarzsand und SBR-Granulat.

Seitens der Hersteller wurden zur Materialqualität damals keinerlei negative Hinweise gegeben, so dass die Gemeinde wie viele andere Kunstrasenbesitzer ebenfalls, keinerlei Bedenken hatten, zur Auffüllung das in die Kritik geratene Granulat zur Verdichtung und Bespielbarkeit einbauen zu lassen.

 

Vor ungefähr 2 Jahren wurde dann in der Presse darüber berichtet, dass das verwendete Granulat unter Umständen gesundheitsschädigend sein könnte. Die Untersuchung des Granulats hat dann ergeben, dass sich die PAK – Werte in einem Bereich bewegen, wo von einer Gesundheitsgefährdung nicht grundsätzlich auszugehen ist.

Gemäß der Vorgaben der REACH-Verordnung, Eintrag Nr.: 28-30, Anhang  XVII werden vermutlich die Vorgaben der Verordnung von 6.200 mg/kg PAK nicht überschritten.

Die Gemeinde hat vorsorglich nochmals ein Labor mit der Überprüfung des Granulats beauftragt.

Das Ergebnis lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

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In einer Besprechung mit dem Geschäftsführer des TuS Aumühle/Wohltorf wurde über das verbaute Granulat gesprochen und klargemacht, dass die Gemeinde vor allem wegen der befürchteten gesundheitsgefährdenden Belastung des Granulats selbstverständlich unverzüglich handeln würde.


Die Gemeinde hat trotz der vermutlichen Einhaltung der REACH-Verordnung in der 3. Sitzung des Personal- und Koordinierungsausschusses  am 23.10.2017 entschieden, das SBR-Granulat aus dem Kunstrasenplatz zu entfernen. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es zwar festgelegte Grenzwerte für die einzelnen Parameter gibt, jedoch die Sportler, die diesen Platz betreten, benutzen und Sport betreiben, von dem Gefühl der persönlichen Gesundheitsgefährdung belastet werden könnten.

Das Unsicherheitsgefühl kann den Menschen nur genommen werden, wenn die eventuelle Gefährdung beseitigt wird, indem umgehend unbelastetes Füllmaterial verarbeitet wird. Zu diesem Thema wurde der Vorlage ein Schriftverkehr mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung beigelegt.

 

Zurzeit werden Angebote für den Austausch des SBR-Granulats eingeholt. Je nach Wetterlage wird der Sportplatz noch in diesem Jahr saniert.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

115.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.2.56000.95000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja

 

 

115.000 €

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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