Beschlussvorlage - 12/144/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Baumaßnahme für die Mittagsverpflegung und den Toiletten, wie vom Planer am 30.10.2017 vorgestellt, durchzuführen. Entsprechende Mittel sind im HH 2018 einzuplanen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Zuschussantrag zu stellen. Die Durchführung der Baumaßnahme, einschließlich der Eintragung der erforderlichen Baulast, ist direkt im Anschluss an den Bescheid zum Zuschussantrag zu beauftragen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Inhaltlich wird auf die vorangegangenen Beratungen verwiesen (Vorlage Nr. 12/987/2017):

 

KuBiSpo26.06.17

FinA06.07.17

GV13.07.17
 

Zur Umsetzung der dabei gefassten Beschlüsse wird der Architektenvorschlag vorgestellt (Sachvortrag erfolgt in der KuBiSpo-Sitzung am 30.10.2017).

 

Der Vorschlag der planenden Architekten beinhaltet eine Verlängerung des Daches über den gesamten Giebel. 

Nach den Bestandsunterlagen verlaufen vor dem Kindergarten Entwässerungsleitungen für das Regen- und Schmutzwasser, die umgelegt werden müssen. 

Außerdem befinden sich die Kontrollschächte vor der Hecke im Bereich des Mülltonnen-Stellplatzes. Um diese nicht auch versetzen zu müssen, wurde die Erweiterung zunächst auf 2,5 m begrenzt.

Grundsätzlich wäre bei einem Versetzen der Schächte und Entfernen der Hecke auch eine Erweiterung auf 3,0 m oder sogar bis an die Grundstücksgrenze auf 3,5 m vorstellbar. 

Die dadurch entstehenden zusätzlichen Mehrkosten werden auf ca. 20.000,- € geschätzt.

In allen Fällen ist die Eintragung einer Baulast auf der angrenzenden Fläche erforderlich. 

 

Um die Baumaßnahme zeitnah umsetzen sowie entsprechende Zuschussanträge stellen zu können, sollten mit den hier anstehenden Beratungen die erforderliche Beschlüsse zum Beauftragen der Baumaßnahme gefasst werden.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

 

 

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Anlagen

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