Beschlussvorlage - 12/151/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Befreiungsantrag für die Entfernung einer Hecke
Waldstraße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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21.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag für die Entfernung einer geschützten Hecke und der Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50 zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Entfernung einer geschützten Hecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50. Die Hecke ist gemäß dem B-Plan Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ zum Erhalt festgesetzt. Die Hecke wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 27.10.2015, Vorlage 12/335/2015, beraten. Dem Antragsteller wurde damals auferlegt, dass die Hecke fachlich korrekt zurück geschnitten werden sollte, um dann die Entwicklung in den nächsten Vegetationsperioden abzuwarten.
Im Bebauungsplan Nr. 4 ist im Teil B, örtliche Bauvorschriften, Ziffer 2.2 festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m über Oberkante der zugehörigen Straße zulässig sind.
Der Antragsteller beabsichtigt, statt eines Zaunes eine Trockenmauer aus Natursteinen mit einer Höhe von ca. 0,50 m zu errichten, welche er mit einer Rosenhecke bepflanzen möchte. Für diese Abweichung wird ebenfalls ein Befreiungsantrag gestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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