Beschlussvorlage - 12/151/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag für die Entfernung einer geschützten Hecke und der Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Neuanlage einer Trockenmauer mit Rosenhecke auf dem Grundstück Waldstraße 1 und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50 zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Entfernung einer geschützten Hecke auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ und dem benachbarten unbebauten Flurstück 1106/50. Die Hecke ist gemäß dem B-Plan Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ zum Erhalt festgesetzt. Die Hecke wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 27.10.2015, Vorlage 12/335/2015, beraten. Dem Antragsteller wurde damals auferlegt, dass die Hecke fachlich korrekt zurück geschnitten werden sollte, um dann die Entwicklung in den nächsten Vegetationsperioden abzuwarten.

Im Bebauungsplan Nr. 4 ist im Teil B, örtliche Bauvorschriften, Ziffer 2.2 festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m über Oberkante der zugehörigen Straße zulässig sind.

Der Antragsteller beabsichtigt, statt eines Zaunes eine Trockenmauer aus Natursteinen mit einer Höhe von ca. 0,50 m zu errichten, welche er mit einer Rosenhecke bepflanzen möchte. Für diese Abweichung wird ebenfalls ein Befreiungsantrag gestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...