Beschlussvorlage - 12/166/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarckallee 22“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzten.

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchen beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarckallee 22", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss und der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für denBebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2017 gefasst. Der Plan hat in der Zeit vom 09.08.2017 – 11.09.2017, 27.09.2017 - 27.10.2017 und vom 04.10.2017 - 06.11.2017 öffentlich ausgelegen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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